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Immobilien zu verkaufen in Ungarn, Informationen

Wegen günstigen Grundstückspreisen lohnt es sich über ungarische Investitionen nachzudenken. Ab 1. Mai ist Miskolc das östliche Tor der Europäischen Union, ganz in der Nähe so grosser Märkte wie z.B. die Ukraine, Russland, Weissrussland usw.. In unserer Region sind Arbeitskräfte sehr günstig und es ist leicht gut ausgebildete Fachkräfte zu finden.



Wissenswertes zum Kauf von Immobilien:
Die Immobilienmakler stehen im allgemeinen in engster Verbindung zu Rechtsanwälten bzw. Notaren, die alles für Sie erledigen.
Notwendige Dokumente und damit verbundene Kosten (Richtpreise): 
- Verwaltungsgenehmigung (Rechtanwalt erledigt die Formalitäten, Kosten max. 400 EUR) 
- Einrichtung eines Kontos bei einer ungarischen Bank (Kontoeröffnung innerhalb von 1-2 Stunden möglich) 
- Rechtsanwaltkosten (1-2 % des Kaufspreises) 
- Gebühren an den ungarischen Staat (2-6%) 
(Umschreibungsgebühr: für die ersten 4 Millionen Forint des Kaufpreises 2%, nach den weiteren Teil des Kaufpreises 6 %) 
10 % des Kaufpreises sind die übliche Anzahlung, die notwendig ist, die Immobilie für den Käufer zu reservieren. Etwa 2-4 Wochen sind notwendig für die administrative Erledigung der Kaufes, sowie weitere 4 Wochen für den Eintrag der Immobilie ins Grundbuchamt ( Katasteramt). Der Aufenthalt des Käufers in Ungarn ist nicht nötig, denn der Rechtsanwalt kann alles ohne Ihre Anwesenheit erledigen. Es gibt keine Jahressteuern auf die Immobilien. Eine Ausnahme bilden Häuser in Urlaubersiedlungen. 
Bemerkung: Die örtlichen Regelungen unterscheiden sich ein wenig.

Was Sie über die Gründung einer Firma wissen sollten:
Die Gründung einer GmbH (Kft) ist ein relativ einfacher Vorgang, der innerhalb von 3-5 Tagen möglich ist und mit Kosten in Höhe von etwa 180.000 HUF (Rechtsanwaltkosten schon inbegriffen) verbunden ist. Das Grundkapital von 3.000.000 HUF muss mindestens 2 Tage auf einem Konto einer ungarischen Bank hinterlegt werden. Monatliche Kosten für die Buchführung sind ca. 30.000 HUF, wenn die Firma nicht effektiv tätig ist. Die vierteljährige Steuererklärung und weitere Meldungen müssen regelmässig eingereicht werden. Die Buchführung muss durch einen dafür ausgebildeten und zugelassenen Buchhalter erledigt werden. Besitzer der Gesellschaft kann ein ausländischer Bürger allein, oder zu zweit bzw. ein ausländischer und ungarischer Bürger sein. Die Gesellschaftsteuer beträgt 18%.

If you are looking for property in Hungary, please use our property finder service (in English only).
 


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